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AGB / Verleihregeln Mietmaschien und Motorgeräte Lippert

Verleihregeln

Mietpreise und Kaution: Die angegebenen Mietpreise gelten für einen Miettag (max. 26Std.) incl. der gesetzl. MwSt. Die Preise behalten bis zum Erscheinen einer neuen Preisliste ihre Gültigkeit
Spezial- bzw. Langzeittarife auf Anfrage.


In Einzelfällen ist eine Kaution vor Mitnahme der Mietobjekte zu entrichten. Die Miete für das jeweilige Gerät ist in Bar bei Rückgabe zu entrichten. Gegebenenfalls wird eine Vorleistung bei längerer Mietdauer veranschlagt.
Das Verbrauchsmaterial und evtl. anfallende Reparaturkosten sowie Reinigung oder Tanken werden nach Rückgabe der Geräte abgerechnet und sind in Bar zu begleichen.

Miettag:
Mindestmietzeit ist ein Miettag! Ein Miettag ist 26h. Beispiel: Abholung Freitag 16 Uhr/Rückgabe Samstag bis 18 Uhr

Miettag. Sonn- und Feiertage sind ebenfalls Miettage.

Personalausweis: Bei der Anmietung bitten wir Erstkunden einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepaß vorzulegen. 

Reinigung:
Wir bitten Sie, die Geräte mindestens so sauber zurückzugeben, wie Sie sie übernommen haben. Ansonsten wird eine Reinigungsgebühr in Höhe von mindestens einer halben Tagesmiete fällig. Staubsaugerbeutel sowie Schleifstaub sind selbst zu entsorgen.

Maschinen:
Verschiedene Geräte sind nicht immer erhältlich. Vergewissern Sie sich deshalb vorher telefonisch, ob die von Ihnen gewünschte Maschine vorrätig ist. Die Abbildungen der Maschinen in der Preisliste müssen nicht immer mit den tatsächlichen Mietgeräten übereinstimmen, sie dienen nur zur Information über die Bauart.                                    

 

AGB´s

Preise:
Die angegebenen Preise gelten für einen Miettag. Mindestmietzeit ist ein Miettag. Abholung: Bei Geräteabholung wird eine Sicherheitsleistung mindestens in Höhe des voraussichtlichen Mietpreises fällig, zuzüglich einer je nach Gerätetyp individuell festgelegten Mietkaution. Verbrauchsartikel sind sofort zu bezahlen.

 

Mietverlängerung:
Abweichungen von der vereinbarten Mietzeit sind dem Vermieter persönlich oder schriftlich (Email)vom Mieter anzuzeigen und bedürfen der Zustimmung des Vermieters. Ohne Zustimmung hat der Mieter die Mietsache nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurückzugeben.

 

Zustand der Mietsache:
Der Vermieter übergibt die Mietsache dem Mieter in funktionsfähigem und gereinigtem Zustand. Abweichungen davon werden in einem Übergabeprotokoll schriftlich festgehalten.

Reinigung:
Die Mietgeräte sind gereinigt und funktionsfähig zurückzugeben. Bei unterlassener Reinigung wird dem Mieter die Reinigung der Mietsache in vollem Umfang in Rechnung gestellt.

 

Entsorgung:
Staubbeutel und Staubsäcke (z. B. Parkettschleifer, Industrie-Staubsauger, Kleberfräsen, etc.) sind völlig geleert zurückzugeben, ansonsten wird eine Entsorgungspauschale in Höhe von € 25,00 sofort zur Zahlung fällig, unabhängig von der Füllmenge.

 

Wirkungsgarantie:
Eine Gewährleistung für den Wirkungsgrad der Geräte (z. B. Abfräsen von Bodenklebern, etc.) wird nicht zugesagt, der Mieter ist für die Auswahl und den Einsatz der Geräte selbst verantwortlich (z. B. Parkettschleifen von stark gewachsten Böden, etc.).

 

Gerätemangel/Haftung:
Der Vermieter haftet für den funktionsfähigen Zustand der Mietsache bei Übergabe. Schäden, die nach der Übergabe an der Mietsache auftreten und die technische Funktionsfähigkeit sowie den Gebrauch der Mietsache einschränken, sind unverzüglich vom Mieter gegenüber dem Vermieter anzuzeigen. Der weitere Gebrauch der Mietsache ist unverzüglich zu unterlassen, um weitergehende Beschädigungen zu vermeiden. Eine Haftung für Folgeschäden wegen des Ausfalls (Verdienstausfall, etc.) übernimmt der Vermieter nicht, jedoch stellt er nach seiner Möglichkeit ein Ersatzgerät zur Verfügung. Der Vermieter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden des Mieters oder Dritter, die in Zusammenhang mit der Bedienung und Benutzung der Mietsache stehen. Der Mieter haftet für alle Schäden an der Mietsache, die durch die unsachgemäße Bedienung und/oder Einsatz entstehen. Er hat dem Vermieter die daraus entstandenen Kosten zu ersetzen.

Verlust:
Verluste, die durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen während der Mietzeit entstehen, sowie Schäden durch Transportunfälle, etc., gehen voll zu Lasten des Mieters (Wiederbeschaffungswert). Die Mietgeräte bleiben grundsätzlich Eigentum des Vermieters.

Versicherung:
Informieren Sie Ihren Haftpflichtversicherer über den Gebrauch der Mietsache, da Haftpflichtversicherungen nicht grundsätzlich für gemietete Gegenstände und Geräte haften.

 

Eigentumsvorbehalt:
Jegliche Verkaufsartikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

 

Rücknahme von Verbrauchsmaterial:
Bei uns gekaufte, bei Rückgabe jedoch nicht benutzte Schleifbänder, Schleifscheiben und Lacke (kein Anbruch) werden nur innerhalb von 7 Tagen ab Kaufdatum wieder zum Originalpreis zurückgenommen (Ausnahme: unsachgemäß gelagerte Lacke / unterkühlt oder überhitzt!).

 

Sicherheitsvorschriften:
Der Mieter hat von den Sicherheitsvorschriften und Gefahrenhinweisen in Form vom beiliegenden Infoblatt Kenntnis erlangt.    
  

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